„Darf mein Mann überhaupt gleichzeitig mit mir zu Hause bleiben?" Diese Frage höre ich in der Beratung ständig. Viele Paare gehen davon aus, dass nur einer in Elternzeit sein darf – oder dass gleichzeitige Elternzeit bedeutet, dass das Geld halbiert wird. Beides stimmt nicht.

Die Wahrheit: Beide Elternteile können gleichzeitig in Elternzeit gehen. Und mit der richtigen Planung verliert ihr dabei kein Geld – im Gegenteil, ihr könnt sogar die vollen 14 Monate Elterngeld ausschöpfen.

Elternzeit gleichzeitig: Das ist rechtlich erlaubt

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erlaubt beiden Elternteilen gleichzeitig Elternzeit. Ihr müsst sie nur rechtzeitig beim Arbeitgeber anmelden – sieben Wochen vor dem geplanten Start.

Das gilt für:

  • Die ersten Wochen nach der Geburt
  • Einzelne Monate im ersten Lebensjahr
  • Auch später, wenn ihr etwa gemeinsam den dritten Geburtstag eures Kindes feiern wollt

Wichtig: Ihr habt beide Anspruch auf insgesamt drei Jahre Elternzeit. Davon müssen mindestens zwölf Monate in den ersten drei Lebensjahren genommen werden. Den Rest könnt ihr bis zum achten Geburtstag aufsparen.

Rechtlich wichtig

Die Elternzeit muss schriftlich beantragt werden. Eine E-Mail reicht nicht – der Arbeitgeber muss das Original unterschrieben erhalten. Lasst euch den Eingang quittieren oder schickt es per Einschreiben.

Partnermonate: Warum sich gemeinsame Elternzeit finanziell lohnt

Elterngeld gibt es grundsätzlich für zwölf Monate. Nimmt der zweite Elternteil mindestens zwei Monate, kommen zwei „Partnermonate" dazu – insgesamt also 14 Monate. Diese zwei Monate verfallen, wenn nur ein Elternteil Elternzeit nimmt.

Das bedeutet konkret: Wenn der Vater nicht mindestens zwei Monate Elternzeit beantragt, verschenkt ihr zwei Monate Elterngeld. Bei einem durchschnittlichen Elterngeld von 1.200 Euro sind das 2.400 Euro.

Partnermonate sind kein Bonus – sie sind ein Anspruch, den ihr aktiv nutzen müsst.

Gleichzeitig in Elternzeit: Drei typische Modelle

Modell 1: Die ersten Wochen gemeinsam

Viele Paare nehmen die ersten zwei Monate gemeinsam. Der Vater beantragt Elternzeit ab Geburt, die Mutter ist sowieso im Mutterschutz (die ersten acht Wochen werden automatisch auf die Elternzeit angerechnet).

Vorteil: Ihr habt Zeit, euch als Familie einzuspielen. Gerade beim ersten Kind hilft das enorm – Schlafmangel, Stillen, Besuch von Verwandten. Zu zweit ist das deutlich entspannter.

Modell 2: Staffellauf mit Überlappung

Die Mutter nimmt zehn Monate, der Vater vier – davon zwei gemeinsam in Monat drei und vier. Danach bleibt der Vater allein mit dem Kind, während die Mutter schon wieder arbeitet.

Vorteil: Beide erleben das Kind in unterschiedlichen Phasen. Und: Der Vater baut eine eigene Routine auf, ohne dass die Mutter „im Weg" ist.

Vater füttert Baby mit Flasche in der Küche
Foto: George Pak / Pexels

Modell 3: Beide in Teilzeit

Beide arbeiten gleichzeitig in Teilzeit (bis zu 32 Stunden pro Woche sind während der Elternzeit erlaubt) und nutzen ElterngeldPlus. So könnt ihr den Bezugszeitraum auf bis zu 28 Monate strecken – allerdings mit jeweils halbem Elterngeld pro Monat.

Vorteil: Karrierepausen werden kürzer, ihr bleibt beide im Job sichtbar. Nachteil: Es braucht eine zuverlässige Kinderbetreuung ab etwa dem sechsten Monat.

Rechenbeispiel: Lohnt sich gleichzeitige Elternzeit?

Ein konkretes Paar:

  • Mutter: 2.800 € netto/Monat → Elterngeld 1.800 € (maximal)
  • Vater: 1.900 € netto/Monat → Elterngeld 1.235 €

Variante A (ohne Partnermonate):

Mutter nimmt 12 Monate: 12 × 1.800 € = 21.600 €

Vater nimmt nichts: 0 €

Gesamt: 21.600 €

Variante B (mit Partnermonaten):

Mutter nimmt 12 Monate: 12 × 1.800 € = 21.600 €

Vater nimmt 2 Monate (gleichzeitig in Monat 1+2): 2 × 1.235 € = 2.470 €

Gesamt: 24.070 €

Differenz: 2.470 € mehr – einfach dadurch, dass der Vater zwei Monate Elternzeit nimmt. Diese können sogar parallel zur Mutter laufen.

Tipp für eure Planung

Wer das für die eigene Situation durchrechnen will: Bei babyleitfaden.de könnt ihr einen personalisierten Elterngeld-Ratgeber erstellen – mit euren konkreten Einkommen, eurem Bundesland und allen Fristen. Das spart Stunden Recherche.

Häufige Bedenken – und was wirklich stimmt

„Mein Arbeitgeber will das nicht"

Euer Arbeitgeber kann Elternzeit nur in Ausnahmefällen ablehnen (z. B. bei dringenden betrieblichen Gründen im dritten Jahr). Die ersten beiden Jahre sind geschützt. Wenn euer Chef Druck macht: Das ist rechtlich unzulässig.

„Wir können uns das finanziell nicht leisten"

Rechnet es durch. Oft ist die Lücke kleiner als gedacht – besonders, wenn der Partner mit dem niedrigeren Einkommen zwei Monate nimmt. Das Elterngeld gleicht 65 % des Nettos aus, zusätzlich spart ihr Fahrtkosten, Kita-Gebühren für ältere Geschwister entfallen manchmal.

„Das wird meiner Karriere schaden"

Zwei Monate Elternzeit sind heute Standard – auch für Väter. In größeren Unternehmen nehmen mittlerweile über 40 % der Väter Elternzeit. Das Argument zieht immer weniger.

Paar prüft gemeinsam Dokumente am Laptop
Foto: Mikhail Nilov / Pexels

So meldet ihr gleichzeitige Elternzeit richtig an

Schritt 1: Klärt intern, wer wann wie lange will. Skizziert verschiedene Modelle.

Schritt 2: Jeder schreibt seinen Arbeitgeber getrennt an – sieben Wochen vor Start. Im Antrag müsst ihr die ersten beiden Jahre verbindlich festlegen.

Schritt 3: Beantragt Elterngeld bei der Elterngeldstelle eures Bundeslandes. Das geht erst nach der Geburt, aber plant die Unterlagen vor.

Schritt 4: Checkt, ob eure Krankenkasse während der Elternzeit beitragsfrei ist (bei gesetzlicher Familienversicherung ja, bei privater Versicherung oft nicht).

Mein Rat aus der Praxis

Ich erlebe immer wieder Paare, die sich zu spät mit dem Thema beschäftigen – und dann die Partnermonate verpassen, weil der Arbeitgeber des Vaters „keine Zeit mehr hatte" oder weil sie dachten, gleichzeitige Elternzeit würde das Elterngeld kürzen.

Plant früh. Sprecht mit eurem Arbeitgeber schon in der Schwangerschaft. Und nutzt die Partnermonate – es ist euer gesetzlicher Anspruch, kein Goodie. Die ersten Wochen mit einem Neugeborenen sind intensiv. Zu zweit sind sie nicht nur schöner, sondern auch rechtlich und finanziell klüger geplant.