Letzte Woche saß ein Paar in meiner Kanzlei. Sie im siebten Monat schwanger, er sichtlich nervös. "Wir sind nicht verheiratet – kriegt er dann trotzdem Elterngeld?" Die kurze Antwort: Ja, natürlich. Die längere: Es gibt ein paar Stolpersteine, die verheiratete Paare nicht haben. Und die sollten Sie kennen, bevor das Baby da ist.
In Deutschland leben mittlerweile über 800.000 unverheiratete Paare mit Kindern zusammen. Der fehlende Trauschein ändert am Elterngeldanspruch grundsätzlich nichts – aber am Drumherum sehr wohl. Ich zeige Ihnen, wo Sie aufpassen müssen.
Elterngeld gibt es auch ohne Trauschein
Das Elterngeld ist an die Elternschaft gebunden, nicht an den Familienstand. Beide Partner haben Anspruch auf 65% ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt – mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro monatlich. Die Bezugsdauer beträgt zwölf Monate plus zwei Partnermonate, wenn beide Elternzeit nehmen.
Der entscheidende Unterschied zu verheirateten Paaren: Bei der Mutter ist die rechtliche Elternschaft automatisch klar. Beim Papa nicht verheiratet wird es komplizierter.
Vaterschaftsanerkennung: Der erste Schritt
Ohne Trauschein muss der Vater seine Vaterschaft erst anerkennen lassen. Das geht schon während der Schwangerschaft beim Jugendamt, Standesamt oder Notar. Ich rate immer: Machen Sie das VOR der Geburt. Warum?
Wichtig für unverheiratete Partner
Ohne anerkannte Vaterschaft kann der Vater weder Elternzeit beantragen noch Elterngeld bekommen. Die Anerkennung dauert nur 15 Minuten – aber die Bearbeitung kann Wochen dauern, wenn Sie erst nach der Geburt zum Amt gehen.
Sie brauchen für die Vaterschaftsanerkennung:
- Personalausweise beider Eltern
- Geburtsurkunden beider Eltern
- Mutterpass (bei Anerkennung vor Geburt)
- Die Mutter muss persönlich zustimmen
Nach der Geburt reichen Sie dann die Geburtsurkunde des Kindes nach. Erst dann ist die Vaterschaft komplett rechtswirksam.
Sorgerecht nicht vergessen
Hier liegt der häufigste Fehler: Viele unverheiratete Partner denken, mit der Vaterschaftsanerkennung sei alles erledigt. Stimmt nicht. Die Vaterschaft gibt dem Vater NICHT automatisch das Sorgerecht.
Ohne gemeinsames Sorgerecht darf der Vater keine wichtigen Entscheidungen für das Kind treffen – vom Kita-Vertrag bis zur Wahl des Kinderarztes. Bei verheirateten Paaren entsteht das gemeinsame Sorgerecht automatisch.
Die Sorgeerklärung dauert fünf Minuten und erspart Ihnen jahrelange Probleme im Alltag.
Die Lösung: eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben. Das geht zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung – beide Termine können Sie verbinden. Kostet nichts, muss aber beurkundet werden.

Elterngeldantrag: Was unverheiratete Partner beachten müssen
Den Elterngeldantrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes. Für unverheiratete Paare kommen zusätzliche Unterlagen dazu:
- Vaterschaftsanerkennung (beglaubigte Kopie)
- Geburtsurkunde des Kindes mit Vaterschaftsvermerk
- Bescheinigung über gemeinsamen Haushalt (manchmal verlangt)
Achtung bei der Steuerklasse: Unverheiratete Partner haben beide automatisch Steuerklasse I (oder II als Alleinerziehende). Das kann das Elterngeld schmälern, weil das Nettoeinkommen niedriger ausfällt als bei verheirateten Paaren mit optimierter Steuerklassenkombination.
Wer genau wissen will, wie viel Elterngeld bei der eigenen Konstellation herausspringt, kann das mit einem personalisierten Ratgeber durchrechnen. Genau dafür gibt es babyleitfaden.de – dort geben Sie Ihr Bundesland, Einkommen und Geburtstermin ein und bekommen alle Fristen und Beträge speziell für Ihre Situation.
Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden
Auch hier macht der Familienstand keinen Unterschied: Beide Partner müssen die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber schriftlich anmelden. Der Kündigungsschutz beginnt dann acht Wochen vor Start der Elternzeit.
Was ich in der Praxis oft sehe: Der Vater wartet mit der Anmeldung, weil die Vaterschaftsanerkennung noch nicht durch ist. Das ist ein Fehler. Melden Sie die Elternzeit trotzdem fristgerecht an – die Vaterschaft können Sie nachreichen.
Checkliste für unverheiratete werdende Eltern
Das sollten Sie VOR der Geburt erledigen
✓ Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt (ab Schwangerschaftswoche 20 möglich)
✓ Gemeinsame Sorgeerklärung abgeben
✓ Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden (beide Partner)
✓ Steueridentifikationsnummern bereithalten
✓ Krankenversicherung für das Kind klären

Krankenversicherung und Unterhalt
Ein letzter wichtiger Punkt: Bei verheirateten Paaren ist das Kind automatisch in der Familienversicherung mitversichert. Bei unverheirateten Partnern kommt es darauf an, wer wie versichert ist. Sind beide gesetzlich versichert, läuft die Familienversicherung über den Elternteil mit dem höheren Einkommen – kostenfrei.
Ist ein Partner privat versichert und verdient mehr als die Versicherungspflichtgrenze, wird es komplizierter. Das Kind muss dann oft selbst versichert werden.
Was viele nicht wissen: Auch ohne Ehe besteht Unterhaltsanspruch – allerdings nur gegenüber dem Kind, nicht zwischen den Partnern. Der Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut, kann Betreuungsunterhalt verlangen. Das gilt mindestens bis zum dritten Geburtstag des Kindes.
Mein Rat aus der Praxis
Ich erlebe immer wieder, dass unverheiratete Paare wichtige Schritte erst nach der Geburt angehen – dann wird alles hektisch und stressig. Nehmen Sie sich einen Vormittag Zeit, gehen Sie gemeinsam zum Jugendamt und regeln Sie Vaterschaft und Sorgerecht. Das gibt Ihnen beiden Sicherheit und macht den Elterngeldantrag deutlich einfacher.
Der fehlende Trauschein ist kein Hindernis für Elterngeld oder Elternzeit. Aber er bedeutet ein paar Extra-Behördengänge. Wenn Sie die rechtzeitig abhaken, steht Ihrem gemeinsamen Start als Familie nichts im Weg.